Zuschüsse für die Anschaffung eines Treppenlifts

Treppenlift Zuschüsse & Förderungen

Finden Sie bei uns eine Übersicht über die vielfältigen Möglichkeiten, Ihren neuen Treppenlift zu finanzieren. Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck, welche Treppenlift Zuschüsse & Förderungen möglich sind. Sie brauchen nicht alle Kosten alleine zu tragen. Dabei ist es egal, ob Sie ein Lift neu oder gebraucht erwerben.

Meist ist eine Anschaffung eines Liftes mit hohen Kosten verbunden. Wenn Sie beispielsweise eine Treppe haben, die sich über mehrere Etagen zieht, ist ein Treppenlift eine ideale Alternative. Finanzierungshilfen machen es einem leichter, sich einen Treppenlift zu kaufen.

Wir bieten Ihnen eine Übersicht über aktuelle Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für den Erwerb eines Trepepnlifts im Jahr 2021/22.

Treppenlift Zuschüsse & Förderung

Zuschüsse für Treppenlifte

Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten, für Ihren Treppenlift Zuschüsse bei staatlichen oder regionalen Trägern zu beantragen. Wenn bestimmte Faktoren erfüllt sind, können Sie einen großen Teil der Kosten sparen. Dadurch wird es Ihnen erleichtert, Ihren Alltag barrierefrei zu gestalten und sich den Erwerb eines Treppenliftes leisten zu können.

Wichtig ist es, jeden Fall einzelnd zu betrachten. Bei welcher Einrichtung Sie Zuschüsse beantragen können, kommt auf Ihre individuelle Situation an. Wenn Sie beispielsweise eine pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad im Haushalt haben, können Sie einen Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse beantragen. Bei Arbeitsunfällen kann Ihnen die Berufsgenossenschaft finanziell unter die Arme greifen. Aber auch regionale Fördermöglichkeiten sind möglich, die jedes Bundesland für Privatpersonen zur Verfügung stellt. Auch gewerbliche Wohneigentümer können von regionalen Förderungen profitieren.

Treppenlift Zuschüsse durch die Krankenkasse & Pflegeversicherung

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, den Treppenlift über einen Pflegekostenzuschuss zum Teil zu finanzieren. Die Beantragung erfolgt zunächst über Ihre Krankenkasse, wobei der Zuschuss selbst von der Pflegeversicherung gewährt wird. Für die Förderung durch die Pflegeversicherung gibt es eine Voraussetzung: Ein Pflegegrad muss im Haushalt vorliegen. Das bedeutet, sobald eine im Haushalt lebende Person einen Anspruch auf einen Pflegegrad besitzt (welchen Pflegegrad genau spielt keine Rolle) können Sie die Beantragung für Treppenlift Zuschüsse über die Krankenkasse beantragen und erhalten einen Zuschuss in Höhe von 4.000 €. Demzufolge können zwei Personen im Haushalt mit Pflegegrad bis zu 8.000 € erhalten. Diesen Antrag können Sie pro Maßnahme im Jahr stellen.

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen oder vorerst noch mehr Informationen, stehen Ihnen unsere Treppenlift1x1 Experten gerne zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir setzen uns mit Ihnen so schnell wie möglich in Verbindung.

Treppenlift Zuschüsse über die KfW-Bank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Zusammenhang mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ einen Zuschuss für barrierefreie Maßnahmen. Einen Treppenlift können Sie demzufolge über die KfW-Bank finanzieren. Jede Privatperson mit eigener Immobilie sowie Mieter, die Barrieren in Ihrem Wohnumfeld reduzieren wollen, können diesen Zuschuss beantragen. Dabei können pro Wohneinheit bis zu 10% (max. 5.000 € pro Haushalt) der Investitionskosten übernommen werden.

Für 2020 wurden Anfang Januar wieder Fördermittel freigegeben. Diese Zuschussvariante gibt es solange, wie in dem Fördertopf auch MIttel zur Verfügung stehen. Wenn dieser Topf erschöft ist, können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Regionale Förderung

Die Bedeutung von Barrierefrei Wohnen & Leben wird stetig größer. Demzufolge vergeben regionale Förderinstitute zinsgünstige Darlehne und Kredite für barrierereduzierende Maßnahmen. So haben Sie die Möglichkeit, auch in Ihrem Bundesland eine geeignete Förderung zu beanspruchen.

Welche Förderungen es pro Bundesland gibt, kann Ihnen ein Experte von Treppenlift1x1 gerne bei einem persönlichen Gespräch erläutern. Weiterhin verstehen wir es von selbst, Ihnen bei der Beantragung jeglicher Fördermittel zur Seite zu stehen. Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, wie Sie Ihren Treppenlift zum großen Teil finanzieren können.

Weitere Möglichkeiten

Grundsätzlich können Sie den Erwerb eines Treppenlifts steuerlich absetzen. So kann diese Aufwendung als „Außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen des Antragstellers richten.

Benötigen Sie den Treppenlift in Folge eines Arbeitsunfalles, übernimmt bei Bedarfsfall die jeweilige Berufsgenossenschaft die Kosten in voller Höhe.

Die Arbeitsagentur für Arbeit unterstützt die Finanzierung des Treppenliftes, wenn die betroffene Person dadurch wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden kann.

Sollte weder gesetzlich noch soziale Träger für die Anschaffung die Kosten übernehmen, bleibt immer noch der Weg der Eigenfinanzierung. Hier bieten verschiedene Banken spezielle Programme an. Unsere Experten können Sie hierzu persönlich weiter beraten.

Wichtige Informationen zu Finanzierungsmodellen

Welche Finanzierung für Sie in Frage kommt, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Bereits vor dem Kauf und bei der Beratung werden Ihnen die verschiedenen Modelle zur Finanzierung vorgestellt. Unsere Experten von Treppenlift1x1 beraten Sie und helfen Ihnen auch bei der Beantragung. Wichtig ist, dass die Beantragung von Zuschüssen immer VOR dem Kauf stattfinden.

Weiterhin haben Sie bereits beim Angebot die Möglichkeit auf Ratenzahlung oder Miete. Beide Varianten kommen bei gebrauchten und neuen Treppenliften vor.

Treppenlift Zuschüsse & Förderung: Wenn Sie einen Treppenlift mieten, können Sie jedoch vor allem hinsichtlich der Anschaffungskosten sparen. Das ist besonders sinnvoll, wenn der Zeitraum der Treppenlift-Benutzung zeitlich begrenzt ist.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei einigen Anbietern Ihren gekauften Lift wieder zu verkaufen. Hier sind jedoch individuelle Absprachen wichtig. Fragen Sie am besten bei der ersten Beratung nach Möglichkeiten des Rückkaufs, wenn Sie den Lift nicht mehr brauchen sollten.

Wichtiger Hinweis: Egal. welche Form der Finanzierung Sie wählen: Zuschüsse und Fördermittel müssen vor der Anschaffung beantragt werden. Erst dann können Sie einen Treppenlift in Auftrag geben. Alle Details erfahren Sie bei einem kostenlosen Beratungsgespräch.

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