Treppenlift: Die wichtigsten Faktoren für den Einbau eines Treppenliftes

Treppenlift Einbau Voraussetzungen

Aus technischer Sicht ist ein Treppenlift bei jeder Treppensituation realisierbar. Wenige bauliche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit ein Treppenlift problemlos eingebaut werden kann. Ob Ihre Treppe einen geraden Verlauf hat oder eine Wendeltreppe ist: Der Markt an Treppenliften ist so groß, dass sich deshalb für jede Treppe eine geeignete Lösung finden lässt. Wichtig ist, dass bauliche und gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Deswegen informieren wir Sie, welche Einbauvoraussetzungen es gibt, auf welche Anforderungen Sie achten müssen und welche Vorschriften gelten.

Treppenlift Einbau

Bauliche Voraussetzungen

Ein Treppenlift kann nahezu auf jeder Treppenart installiert werden, die die Schiene des Liftes individuell an Ihre Treppe angepasst wird. Insofern spielt es keine Rolle, ob Ihre Treppe gerade geschnitten ist, Podeste besitzt oder sich über mehrere Etagen erstreckt.

Je gerader Ihre Treppe geschnitten ist, umso einfacher ist der Einbau eines Treppenlifters. Im Gegensatz zu geraden Treppen, können Treppenverläufe mit Kurven, Wendel- oder Podesttreppen etwas aufwändiger und gleichzeitig kostenintensiver sein.

Treppenlift auf gerader Treppe
  • EInbau auf jeder geraden Treppe möglich
  • Treppenlänge spielt keine Rolle
  • Etagenanzahl hat keinen Einfluss
Kurventreppen

Besitzen Sie eine kurvige Treppe – ob im Innen- oder Außenbereich – gestaltet sich Ihr Treppenlift und die damit angefertigte Schiene demzufolge etwas aufwändiger. Je nach Platz wird der Treppenlift an der Geländerseite oder wandseitig angebracht. Der Lift fährt sicher durch Ecken und Kurven. Am Sitz selbst ändert sich jedoch nichts.

Aufwandsübersicht

Kurventreppe L-Form (eine Kurve) oder U-Form (mehrere Kurven) Wendeltreppe / Freiformtreppe Podesttreppe
Einbau in der Regel auf jeder kurvigen Treppe möglich Montage auf Wendeltreppen und Freiformtreppen (z. B. gebogene Form) möglich Einbau auf Podesttreppen möglich, unabhängig von der Podestform (rechteckig oder rund)
Durchgängige Treppen und Treppen mit Unterbrechung (Podest) Höherer Aufwand für Schienen und Montage Aufwand für Schienen und Montage höher
keine Einschränkungen durch die Treppenlänge Treppenlänge: keine Einschränkungen Treppenlänge: keine Einschränkungen
keine Einschränkungen durch Etagenanzahl Etagenanzahl: keine Einschränkungen Etagenanzahl: keine Einschränkungen

Bei der Treppenart spielt es keine Rolle, ob Ihre Treppe sich im Innenbereich oder im Außenbereich befindt. Zu beachten ist bei Treppenliften im Außenbereich, dass hier nicht jedes Modell dafür geeignet ist. Lift, Schiene und Antriebssystem sollten auf die Bedingungen des Außenbereichs abgestimmt sein.

Material der Treppe

Aus was Ihre Treppe besteht, spielt für den Einbau ebenfalls keine große Rolle. Ob Holz, Beton, Stein, Marmor, Stahl, Granit oder Ziegel – Treppenlifte können insoweit nahezu bei jedem Untergrund montiert werden. Die heutigen Bohrtechniken lassen dies zu. Ihr Experte vor Ort wird sich das Material Ihrer Treppe genau ansehen, ob dieses auch genug tragfähig ist und die Belastbarkeit eines Treppenliftes stand hält. Weiterhin wird vor Ort geklärt, ob ein Innenläufer oder ein Außenläufer in Frage kommt und wie der Lift am besten montiert wird (direkt auf den Treppenstufen oder an der Wand entlang).

Etagenanzahl

Auch die Anzahl der Etagen spielt für einen Treppenlift Einbau keine Rolle. Generell können Treppenlifte über mehrere Etagen geleitet werden. Auch wenn dies für den Einbau keine Rolle spielt, gehen Sie davon aus, dass je länger der Treppenlift ist, desto höher sind die Anschaffungskosten.

treppenlift vorschau

Anforderungen der Bauaufsicht

Wichtigste Voraussetzung: Die Breite der Treppe

Das wichtigste Merkmal, welches bei dem Einbau eines Treppenliftes beachtet werden muss, ist die Breite der Treppe. Die Anforderungen unterscheiden sich hierbei bei Mehrfamilienhäusern im Gegensatz zu Privatimmobilien. In Mehrfamilienhäusern müssen Sie die Vorschriften der LBO (Landesbauordnung) beachten.

Die nutzbare Mindestlaufbreite darf durch den Treppenlift nicht (dauerhaft) unterschritten werden. Bei schmal geschnittenen Treppen muss zwingend ein zusammenklappbarer Lift installiert werden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Modelle mit Klappmechanismus lassen sich nach der Benutzung platzsparend einklappen, um die Laufwege wieder zu vergrößern.

Generell ist der zusammengeklappte Lift etwa 30–35 cm breit. Damit genügend Platz vorhanden und die Treppe für jede Person uneingeschränkt nutzbar bleibt, muss diese – in Mehrfamilienhäusern und öffentlich zugänglichen Gebäuden – laut Bauaufsicht mindestens eine nutzbare Mindestlaufbreite von 80–100 cm aufweisen.

Insbesondere in Mehrfamilienhäusern oder Mietshäusern ist es Voraussetzung, dass die Treppe für andere Bewohner immer frei bleibt. Diese Vorschrift ist nicht nur relevant für eine komfortable Nutzung des Treppenhauses, sondern dient maßgeblich zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften: Im Falle eines Feuers darf ein Treppenlift die Treppe als Fluchtweg keinesfalls versperren.

Anforderungen in Mehrfamilienhäusern

  • Die Breite des Fluchtweges muss eingehalten werden.
  • Der Brandschutz muss berücksichtigt werden.
  • Die Treppe als Flucht- und Rettungsweg muss freigehalten werden.
  • Es darf die Verkehrssicherheit der Treppe nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm darf nicht unterschritten werden.
  • Der Treppenhandlauf muss nutzbar sein.
  • Die Parkposition des Treppenliftes darf den Treppenlauf nicht beeinträchtigen.
  • Im Notfall muss der Lift per Hand in die Parkposition geschoben werden können.
  • Der Treppenlift darf nicht aus brennbaren Materialien bestehen.
  • Ausreichend gesichert muss der Lift gegen missbräuchliche Nutzung sein.
  • Eine Restlaufbreite von 60 cm muss gegeben sein, wenn der Treppenlift ohne Benutzer und mit hochgeklappten Sitz unterwegs ist.

Wichtiger Hinweis: Für die Haltepunkte des Treppenlifts muss ausreichend Platz am Anfang und am Ende der Treppe sein. Bei Rollstuhlfahrern ist deshalb der Platzbedarf noch einmal erhöht: Es muss ausreichend Raum vorhanden sein für einen bequemen Umstieg vom Rollstuhl in den Treppenlift. Auch eine Wartefläche zwischen den Etagen ist für den Betrieb in Mehrfamilienhäusern indessen wichtig. Diese muss entgegenkommenden Personen ausreichend Platz bieten, um den Treppenlift-Benutzer vorbeifahren zu lassen.

Sind Sie Mieter in einem Mehrfamilienhaus?

Als Mieter können Sie einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu Ihrer Wohnung geltend machen. Der Vermieter ist verpflichtet, einen nachträglichen Einbau zu dulden, wenn Sie als Mieter nicht mehr fähig sind, das Treppenhaus selbstständig und ohne Hilfe Dritter zu nutzen, um in Ihre Wohnung zu gelangen. Dies müssen Sie jedoch nachweisen – etwa durch eine ärztliche Bescheinigung.

Für die Kosten muss jedoch nicht der Vermieter aufkommen. Hier ist Feingefühl und gutes Verhandlungsgeschick gefragt, damit Ihr Vermieter die Kosten eventuell übernimmt. Schließlich haben die meisten Vermieter ein hohes Interesse daran, ihre Immobilie barrierefrei zu gestalten und in Zukunft für andere Mieter interessant darzustellen.

homelift ascendor

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter den Einbau eines Treppenliftes widersprechen. Zum Beispiel, wenn der Treppenlift andere Hausbewohner bei der Nutzung der Treppe gefährdet, darf der Hauseigentümer seinen Widerspruch einlegen.

Fragen Sie zu dem Thema am besten einen Experten, der Ihnen dabei hilft, Ihren Vermieter zu überzeugen. Uns liegt es sehr am Herzen, dass Sie weiterhin in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Wir bieten Ihnen jede Hilfe an, die wir Ihnen geben können.

Sind Sie Eigentümer?

Besitzer eines Einfamilienhauses

Sind Sie Hauseigentümer, können Sie in der Regel ohne Zustimmung Dritter einen Treppenlift einbauen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass keine weiteren Parteien betroffen sind oder beeinträchtigt werden.

Besitzer einer Eigentumswohnung

Da sich ein Einbau eines Treppenliftes um eine Veränderung im Sinne des Wohneigentumsgesetzes ist, müssen Sie folgerichtig im Vorfeld das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft einholen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten auf der Eigentümerversammlung muss Ihrem Wunsch deshalb zustimmen. Falls dies nicht gegeben ist, können Sie auch unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht klagen. Hier wird dann im Einzelfall geprüft und entschieden.

Bleiben Sie lange und glücklich in Ihrem gewohnten Wohnumfeld wohnen.

Wir beraten Sie umfangreich über alle Möglichkeiten und helfen Ihnen von der ersten Sekunde an.

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