Treppenlift: Was zahlt die Krankenkasse?

Treppenlift Zuschuss über Krankenkasse & Pflegeversicherung

Mit zunehmendem Alter kommen körperliche Probleme auf: Die Knie schmerzen, die Beine können nicht mehr so wie früher und die eigene körperliche Beweglichkeit verringert sich. Daraus können Probleme im Alltag auftauchen, beispielsweise die Treppen zur Eingangstür oder in die nächste Etage ohne Schmerzen zu bewältigen. Gerade, wenn man noch lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben will, sich selbstständig bewegen will, ist hier die Findung einer Lösung wichtig. Treppenlifte können da durchaus eine ideale Lösung darstellen, um sich aktiv im eigenen Wohnumfeld bewegen zu können. Doch die Anschaffungskosten können meist nicht alleine getragen werden. Dementsprechend können Sie einen Treppenlift Zuschuss über Krankenkasse & Pflegeversicherung beantragen. Wie das funktioniert und was Sie beachten müssen, erklären wie Ihnen.

Treppenlift Zuschuss über Krankenkasse

Treppenlift bei Pflegegrad

Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Krankenkasse bzw. Ihre Pflegeversicherung die Kosten für einen Treppenlift. Die Art des Treppenliftes spielt hierbei keine Rolle. Der Zuschuss der Krankenkasse kann für einen Sitzlift, Plattformlift, Hublift oder Homelift genutzt werden. Der Höchstsatz für den Zuschuss durch die Pflegekasse liegt bei maximal 4.000 €. Sind mehrere Personen in einem Haushalt pflegebedürftig, so können diese ihren Zuschussbetrag zusammenlegen und bis zu 16.000 € Förderung (bei vier Personen) erhalten.

Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung von einem Treppenlift bezuschusst, hängt von einer einzigen Voraussetzung ab: Es muss beim Antragsteller ein Pflegegrad vorliegen. Kontaktieren Sie am besten vor der Anschaffung eines Treppenlifts Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen in Ihrem Pflegegrad und Möglichkeiten einer Bezuschussung bzw. Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.

Wichtig: Egal, welchen Pflegegrad Sie besitzen, ein Zuschuss für einen Treppenlift können Sie schon ab dem Pflegegrad 1 beantragen.

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Treppenlift Krankenkasse Zuschuss

Antragsstellung bei der Krankenkasse

Der Antrag für die Bezuschussung muss vor dem Kauf des Treppenlifts stattfinden. Anders gesagt: Unterschreiben Sie keinen Treppenlift Auftrag, bevor Sie den Zuschuss nicht beantragt haben.

Die Antragstellung kann formal oder formlos erfolgen. Entsprechende Formulare zur Antragsstellung finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem persönlichen Gespräch mit einem Treppenlift1x1 Experten.

Wie formuliere ich den formlosen Antrag für den Treppenlift?

Erwähnen Sie unbedingt, dass es sich um eine Maßnahme handelt die das Wohnumfeld verbessert. Beschreiben Sie, warum Sie einen Treppenlift benötigen. Am besten erläutern Sie kurz Ihr Krankheitsbild und die damit einhergehenden Probleme beim Treppensteigen.
Legen Sie am besten noch zusätzlich Fotos  und den Kostenvoranschlag bei. Wird durch den Treppenlift eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt? Dann erwähnen Sie das auf jeden Fall auch.

Legen Sie zu dem Antrag das Angebot für einen Treppenlift bei. In manchen Fällen verlangt die Krankenkasse mehrere Angebote. Deswegen denken Sie daran, sich mehrere Anbieter anzuhören und sich demzufolge ein kostenloses Angebot zukommen zu lassen.

Empfehlenswert ist es, Bilder zu Ihrem Antrag beizufügen, die Ihre Wohnsituation darstellen. Damit kann sich die Krankenkasse genau vorstellen, warum ein Treppenlift für Sie wirklich notwendig ist. Danach wird Ihr Antrag bewilligt und Sie erhalten einen positiven Bescheid. Anders gesagt, Sie erhalten eine Zusage und die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Nun können Sie den Einbau des Treppenlifts durchführen. Die Originalrechnung reichen Sie zum Schluss bei Ihrer Pflegekasse ein.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von unseren Experten bei der Antragsstellung zu Zuschüssen helfen. Unsere Berater geben Ihnen weitere hilfreiche Tipps, damit Sie einen positiven Bescheid Ihrer Kasse bekommen und Ihnen die mind. 4.000 € Zuschuss gewährleistet werden.

Die Höhe der Finanzierung beim Treppenlift über die Krankenkasse hängt nicht von Ihrem Einkommen ab

Personen, die einen entsprechenden Pflegegrad haben, können mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 € aus der Pflegeversicherung rechnen. Das Geld kann für den nötigen Umbau oder die barrierefreie Anpassungen der Wohnung genutzt werden. Ein Treppenlift ist infolgedessen eine Anpassung der Wohnung an eine Barrierefreiheit. So können durchaus Ehepaare mit jeweils vorliegender Pflegestufe bis zu 8.000 € erhalten.

Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, können bis zu 4 Bewohner ihre Beihilfe zusammenlegen. Infolgedessen stehen Ihnen für den Treppenlift Zuschuss über die Krankenkasse bis zu 16.000 € zur Verfügung.

Persönliche Beratung zum Treppenlift Zuschuss über die Krankenkasse?

Sie möchten mehr über die Fördermöglichkeiten für den Kauf eines Treppenliftes erfahren? Unsere Treppenlift1x1 Experten kennen sich mit den verschiedenen Zuschüssen aus und können Ihnen wertvolle Tipps geben, mit denen Sie jedenfalls bares Geld sparen. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Gespräch, indem Sie die kostenlose Nummer 0800 600 66 990 anrufen oder unser Kontaktformular ausfüllen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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